News Gegen Quick-Freeze: Innenminister wollen weiterhin die Vorrats­daten­speicherung

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p.b.s. schrieb:
Das zu verstehen und zu unterscheiden kann doch bitte nicht so schwer sein?! Und bei der alleinigen Speicherung der IP-Adresse werden Deine Rechte in keinster Weise berührt.
Fakten zur IP-Adressdatenspeicherung
Na davon bin ich nicht überzeugt. Vergleiche das mal mit der analogen Welt. Was bedeutet das? Von jedem Brief, von jeder Postkarte wird der Absender erfasst.
Stell Dir vor im Postamt hängt an jedem Schalter ein Schild: wir speichern Ihre Adresse. Da gibt es bestimmt einige Wortgefechte im Bundestag.
 
qiller schrieb:
Sicherheitsbehörden wollen nur eins: Immer nur noch mehr Befugnisse, es könnte ja der nächste Terroranschlag vereitelt werden.
Und kann man einer Sicherheitsbehörde das jetzt vorwerfen? Dass die Debatte über die VDS im Zuge des Quick-Freeze-Ansatzes wieder aufkommt, war unvermeidlich. Ich verstehe da nicht so ganz die Panik, immerhin ist die VDS in ihrer ursprünglichen Form ohnehin vom Tisch.

qiller schrieb:
die politischen Richtungen können in einer Demokratie zukünftig auch mal woanders hinzeigen und dann möchte ich keine Überwachungsinstrumente in den falschen Händen (gab ja schon einige Stories drüber).
Ein Gesetz nicht zu verabschieden, weil es in den Händen der falschen Leute missbraucht werden könnte, darf keine Entscheidungsgrundlage für den Gesetzgeber sein. Ich weiß nicht, welche Stories du da meinst, aber das BGB und das Strafgesetzbuch gibt es seit 1871 und die wurden schon oft missbraucht. Im Zweifelsfall erlassen totalitäre Regierungen auch eigene Gesetze oder übergehen bestehende. Wir sind hier also weitab irgendwelcher "Überwachungsinstrumente", wenn der Quick-Freeze Ansatz verabschiedet werden würde.

qiller schrieb:
Man sollte nicht vergessen: Polizisten, Kriminalbeamte, Geheimdienstler, V-Leute usw. sind auch nur Menschen, inkl. Fehler und eigenen Hintergrundgeschichten.
Weshalb ich es auch besser fände, wenn da rechtliche Klarheit bestehen würde. Stell dir mal vor, jemand fertigt gegen deinen Willen Videoaufnahmen von dir an, die dich in deinen Persönlichkeitsrechten verletzen, und die Polizei darf demjenigen das Handy nicht wegnehmen, weil es keine rechtliche Grundlage gäbe. Bis vor 20 Jahren war genau das ein Problem. Es gab den Paragrafen schlicht nicht. Und dennoch werden heutzutage nicht reihenweise Handys beschlagnahmt, weil ein Polizist das so möchte. Gleiches wird auch eintreten, wenn geregelt ist, wie und welche Daten Sicherheitsbehörden im Netz sammeln dürfen.
 
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Boimler schrieb:
immerhin ist die VDS in ihrer ursprünglichen Form ohnehin vom Tisch.
Sollte man meinen. Erklär das doch mal den Politikern, die dieses Thema immer wieder ausbuddeln.

Boimler schrieb:
Wir sind hier also weitab irgendwelcher "Überwachungsinstrumente", wenn der Quick-Freeze Ansatz verabschiedet werden würde.
Also ich argumentiere hier gegen die anlasslose VDS, und nicht gegen Quick Freeze (welche ja gerade nicht anlasslos ist).

Boimler schrieb:
Weshalb ich es auch besser fände, wenn da rechtliche Klarheit bestehen würde.
Dito, und diese 'Klarheit' gegen eine anlasslose VDS hat doch das EuGH schon lange bestätigt.
 
@Skjöll , es wäre ohne Ausnahme nur die IP-Adresse, die gespeichert wird. Damit kann aber niemand was anfangen. Nur ein Ermittler, der eine IP bei seiner Ermittlungstätigkeit irgendwo im weiten Internet fand und zur Identitätserfassung verknüpfen will, erhält dann bei richterlicher Anordnung darauf Zugriff. Du siehst, daß ein Mißbrauch gar nicht möglich ist.

Man könnte jedoch Zugeständnisse machen, daß z.B. die bis zur Herausgabe der durch das Quick-Freeze-Verfahren gespeicherten Kommunikationsdaten durch richterliche Anordnung die Namens-ID und der Klarname unbekannt bleiben, um im Falle eines Irrtums die Rechte betroffener Personen zu wahren. Zusätzlich sollte garantiert werden, daß ein angeordnetes Quick-Freeze-Verfahren sich auf nur eine Person beschränkt. Es darf nicht auf das Personenumfeld des Tatverdächtigen ausgeweitet werden, wenn nach Offenlegung der gespeicherten Daten der Klarname bekannt wird. Ausnahme, wenn im selben Umfeld und im gleichen Zusammenhang ein weiterer Tatverdächtiger ausgemacht wird. Das wäre ein Kompromiß, der m.E. akzeptabel sein könnte. Die Frage dabei ist nur: Wieviel zusätzliche Arbeit will man den Richtern zumuten und wie könnte man diese Mehrarbeit mindern, ohne dabei die Qualität der Entscheidung negativ zu beeinflussen?

@qiller , Du beziehst Dich noch immer auf die herkömmliche VDS. Wir reden hier aber über die aktuelle Debatte zum Quick-Freeze und die alleinige Speicherung der IP-Adresse auf Vorrat als Voraussetzung. Die klassische VDS ist unlängst vom Tisch.

Ein Verfassungsrichter wird sich auch der Frage stellen müssen, welches Recht schwerer wiegt? Speziell in unserem Fall wäre es z.B. das "Recht auf Privatsphäre" und das "Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit", besonders die des Kindeswohl betreffend. Und niemand möchte aufgrund einer beschränkten Terrorismusabwehr verkrüppelt werden. Die Antwort dürfte klar sein. Wir haben ja auch keine andere Wahl. Und Dein Recht auf Privatsphäre wäre erst dann berührt, wenn Ermittler auf die vom Quick-Freeze-Verfahren gespeicherten Daten zugreifen dürfen und dabei den Klarnamen erfahren. Aber dann hättest Du ganz andere Sorgen und jede/r Richter/in würde den Verweis auf Dein Recht auf Privatsphäre mit ungläubigen Erstaunen quittieren.

Ob das Quick-Freeze-Verfahren auch bei Internetpiraterie angewendet werden darf, weiß ich nicht. Bei Wirtschaftskriminalität jedoch schon. Aber wie wird man verfahren, wenn der Name schon bekannt ist und ein Quick-Freeze angeordnet wird, wenn überhaupt zulässig? Da wäre tatsächlich die Gefahr von Mißbrauch gegeben, z.B. in der Parteien- und Presselandschaft. Aber da wird dann Karlsruhe die Grenze ziehen müssen, was nicht einfach sein dürfte.

Ich hatte gehofft, Antworten auf meine Frage in Bezug auf die eigenen Rechte zu erhalten. Das ist hier und im vorherigen Quick-Freeze Thread nicht erfolgt. Ich kann somit abschließend feststellen, daß hier niemand entsprechend der aktuellen Debatte zum Quick-Freeze und der Speicherung der IP-Adresse auf Vorrat seine Rechte berührt sieht
 
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qiller schrieb:
Dito, und diese 'Klarheit' gegen eine anlasslose VDS hat doch das EuGH schon lange bestätigt.
Dann verstehe ich die Aufregung nicht, denn es geht hier ja um eine Speicherung von IP-Adressen, die erst im Zuge eines gegebenen Anlasses ausgewertet werden. Die Kritik an der VDS bezog sich immer darauf, dass die Behörden ohne Grundlage Daten hätten auswerten können. Das ist bei einer Sammlung von IP Adressen zum einen sinnlos und zum anderen auch nicht erlaubt, wenn der Quick-Freeze Ansatz verfolgt wird.
 
p.b.s. schrieb:
Du beziehst Dich noch immer auf die herkömmliche VDS. Wir reden hier aber über die aktuelle Debatte zum Quick-Freeze und die alleinige Speicherung der IP-Adresse auf Vorrat als Voraussetzung. Die klassische VDS ist unlängst vom Tisch.
"Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) will die anlasslose Datensammlung von IP-Adressen."

Hab ich einen anderen Artikel gelesen als ihr? Aber dann ist das Thema ja gegessen. Gegen Quick Freeze und kurzzeitige Speicherung habe zumindest ich nichts einzuwenden.
 
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qiller schrieb:
"Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) will die anlasslose Datensammlung von IP-Adressen."
Und was machst du mit einem Berg IP-Adressen ohne sonstige Daten? Das ist ein Haufen loser Zahlen. Du regst dich im Grunde darüber auf, dass du eine Straße mit Hausnummer hast, die jeder durch Raten oder Karten lesen herausfinden könnte. Ohne sonstige Infos ist das komplett wertlos. Wenn du nichts gegen Quick Freeze hast, warum dann dagegen?
 
@qiller , was ist der Unterschied bei der Speicherung der IP auf Vorrat zwischen einem Monat und 6 Monaten? Oder meinetwegen 12 Monaten? Bis auf den Zeitraum gibt es keinen. Warum aber nur einen Monat?

Jede Speicherung auf Vorrat kann nur anlaßlos sein. Aber das ist irrelevant, bis erstmalig ein Zugriff über einen IP-Vergleich erfolgt, um ein Quick-Freeze-Verfahren einzuleiten. Nur dann ist es nicht mehr anlaßlos. Das "anlaßlos" bezog sich in der Vergangenheit auf die herkömmliche VDS aller Kommunikationsdaten, weil dabei die Rechte von Bürgern beschnitten wurden. Aber jetzt reden wir nur noch von der alleinigen Speicherung der IP-Adresse. Eine Kausalität ist somit nicht mehr gegeben. Du reitest nun ein totes Pferd. Als Totschlagargument taugt es auch nicht.
 
PieczonyKurczak schrieb:
Selten erlebe ich Politiker so engagiert und motiviert wie hierbei.
Dabei verkennen diese Politikerinnen und Politiker und damit insbesondere unsere Entscheidungsträger, dass der Rechtsstaat nicht nur die Freiheitsrechte von uns Bürgerinnen und Bürgern zu wahren hat, sondern auch unsere Privatsphäre schützen muss und diese nicht permanent zu durchleuchten und abzuspeichern hat.

Letztendlich werden wohl wieder die Gerichte hier zu entscheiden haben.
 
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Boimler schrieb:
Und was machst du mit einem Berg IP-Adressen ohne sonstige Daten?
Naja die ISP sollen deine IP und den Bezug zu deinem User speichern. Damit haben sie die Adresse von der aus diese IP genutzt wurde. Und zwar für alle Bürger und das am liebsten 12 Monate lang



Das wird mittlerweile seit 15 Jahren diskutiert. Wer nicht vertshen will warum VDS antidemokratisch und ineffektiv für die Strafverfolgung ist, ignoriert die vorliegenden Fakten und diverse Gerichtsurteile.
 
p.b.s. schrieb:
Ein Verfassungsrichter wird sich auch der Frage stellen müssen, welches Recht schwerer wiegt?
Etwas verdeckter, aber noch einflussreicher ist die Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Mittel durch das Verfassungsgericht. Eingriffe in Grundrechte müssen geeignet, erforderlich und angemessen sein. Der Staat soll nicht "mit Kanonen auf Spatzen schießen".
 
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