Bulletchief schrieb:
Du erwirbst hier auch nur eine Lizenz - nur kann sie dir nicht so leicht genommen werden... 😉
Simanova schrieb:
Also ganz Unrecht hat Ubisoft nicht. Der Kunde erwirbt nur die Lizenz zur Nutzung der Produkte.
AbstaubBaer schrieb:
Lizenzen geben kein Eigentum
Hört doch bitte endlich auf diesen Schwachsinn weiterzuverbreiten. Es ist
falsch und ihr plappert es auch noch komplett sinnfrei nach. Irgendein anderes Rechtssystem (bspw. US) interessiert in Deutschland/EU
niemanden.
Beim "Kauf einer Lizenz" [sic!] geht die Sache in
mein Eigentum über. Punkt Ende aus. Daran haben sich "Medienkonzerne" bereits öfter groß die Finger verbrannt, indem sie die Kunden ihrer "gekauften Lizenzen"
enteignet haben und sind damit mächtig auf die Gusche gefallen. Zuletzt betraf es Sony und Amazon.
Nicht auch, dass es zwischen Oracle und UsedSoft ein
neun Jahre andauerndes Verfahren gab, in dem der EuGH genau das klargestellt hat.
https://www.golem.de/news/analyse-was-das-eugh-urteil-zu-gebrauchtsoftware-bedeutet-1207-92960-2.html schrieb:
Der EuGH hat nun - einigermaßen überraschend - ganz klargestellt, dass die Veräußerung von urheberrechtlich geschützten Werkexemplaren einen Kauf darstellt und dass der Erwerber Eigentümer der Kopie wird. Dies gelte unabhängig davon, ob der Kunde eine Datei oder eine physische Kopie erhält. Voraussetzung ist, dass die Datei zur dauerhaften Nutzung, also nicht etwa nur verliehen, vermietet oder zur zeitlich begrenzten Nutzung überlassen wird. Das ist bei Computerprogrammen (vor allem im Verbraucherverkehr) in aller Regel der Fall, ebenso beim Erwerb von Musikdateien oder Downloads von Filmen und E-Books.
https://www.it-rechtsanwalt.com/softwarerecht/softwarekauf-oder-softwarelizenz-eine-klare-angelegenheit-3689.php schrieb:
Hier stellt der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seiner Entscheidung
C-128/11, UsedSoft GmbH / Oracle International Corp. klar, dass es sich
in allen Fällen einer Softwareüberlassung auf Dauer gegen Entgelt auch um einen Kaufvertrag – einen Softwarekauf – handelt und nicht „nur“ um eine
und damit auch das Eigentum an der Software erlangt wird und >>>nicht<<< nur die Nutzungsrechte.
Kauf von Software = mein Eigentum.
Ergo kann
theoretisch niemand Online-only verkaufen, außer man kauft die Software + schließt separat einen Mietvertrag über die Dienstleistung ab bzw. müsste der Multiplayer separat vermietet werden, während man den Singleplayer kaufen kann.
Wird Zeit, dass hier endlich mal jemand klagt... In guter Hoffnung könnte man erwarten, dass somit Dedicated Server juristisch gefestigt werden, dass die Serverkomponente ebenso mit freigegeben werden muss (sonst wärs ja schließlich ein Mangel, denn ohne Server ist das erstandene Produkt wertlos). So pervers wie Firmen aber vorgehen, schätze ich eher, dass man doch viel lieber auf Abo-only umsteigt und damit "Miete" umsteigt, denn schließlich kann man die Kunden so doch viel viel besser melken. Ich hoffe ja, dass die Kunden das entsprechend "würdigen", aber ich zweifel ganz stark ganz daran.
Nächster Angriffspunkt wären dann bspw. Cosmetics bei einem solchen Fall, die ich mir ja definitiv ebenso kaufe. Und eine Abschaltung der Server entspräche genauso einer Enteignung... Mal sehen was die Zukunft so bringt und wer dort mal den Rechtsweg durchzieht.
Informant777 schrieb:
Mal im Ernst, hört auf die Spiele von Ubisoft zu kaufen und gut ist.
Prinzipiell bin ich bei dir. Nur wäre es mal rechtlich sinnvoll Hand und Fuß im Sinne von rechtskräftigen Urteilen zu haben. Siehe auch oben.
Es geht außerdem nicht um Ubisoft, sondern um die
komplette Softwareindustrie. Ubisoft ist ein absoluter Fliegenschiss dagegen.
Reset90 schrieb:
Oder spielst du es dann in der Version 0.9 im SP und fällst ständig durch die Straße und musst dich mit Bugs rumärgern?
Das Argument war kompletter Blödsinn, aber er ist sich wohl zu fein einen fehlerhaften Post einzugestehen. The Crew hatte
nie einen Singleplayer. In keiner Alpha, keiner Beta, keinem Release - es ist ausschließlich online spielbar und ohne Server einzig verschwendeter Platz auf jeglichem Datenträger. Anleitung und Verpackung besitzen einen größeren Wert.