Tom_111 schrieb:Klugscheißmodus: Der deutsche C64 hat 0,985249 MHz CPU Takt.
Steht so auch in den Spezifikationen im Beitrag...
- MOS Technology 6510 8-Bit-Mikroprozessor mit 0,985 MHz (PAL-Version) respektive 1,023 MHz (NTSC-Version)
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Tom_111 schrieb:Klugscheißmodus: Der deutsche C64 hat 0,985249 MHz CPU Takt.
und schon damals wurden einige aus der Szene "busted" also hochgenommen von der Polizei..Markchen schrieb:Natürlich alle legal wie es zu der Zeit so war!
Haarspray oder Tesafilmxr4ffi schrieb:PLK Sendungen (Stamps Back PLZ!)
Prittstift war meine Wahl 😊 Dann schön in Warmes Wasser und die waren wie neu 😁Thorque schrieb:Haarspray oder Tesafilm
stimmt Prittstift war auch sehr beliebt.xr4ffi schrieb:Prittstift war meine Wahl 😊 Dann schön in Warmes Wasser und die waren wie neu 😁
Ergänzend dazu sollt man noch sagen, dass er das nicht ewig durchgehalten hat.Herdware schrieb:erinnere ich mich noch an einen damals berüchtigten Anwalt Namens "Freiherr von Gravenreuth
Herdware schrieb:Freiherr von Gravenreuth
An dieser Stelle steht ein externer Inhalt von YouTube, der den Forumbeitrag ergänzt. Er kann mit einem Klick geladen und auch wieder ausgeblendet werden.
die unsäglichen Explorer Abmahnungen hab ich damals auch mitbekommen..Die Mitglieder der Cracker-Gruppe Radwar, die auf dem Heimcomputer Commodore C64 aktiv waren, wurden Mitte der 1980er Jahre von Gravenreuth verfolgt. Durch Einladungen von Gravenreuth auf Partys der Crackergruppe entwickelte sich in der Folgezeit eine Art Hassliebe zwischen den Softwarepiraten und dem Anwalt.
Bekannt wurde Gravenreuth, als einer seiner Testbesteller Ende 1992 auf verdächtig erscheinende Kleinanzeigen in Computerzeitschriften, in denen überwiegend Privatleute inserierten, die sogenannten „Tanja-Briefe“ (unter dem Pseudonym „Tanja Nolte-Berndel“ und einigen weiteren weiblichen Pseudonymen wie Tamara) versandte.[9][10] Teilweise war diesen Briefen sogar ein Foto (aus einer Bildagentur) der vermeintlich 15-jährigen Schreiberin beigelegt. Das vorgeblich minderjährige Mädchen schrieb die Zielperson mit folgendem Inhalt an: Ihr seien neue Spiele auch zu teuer, weshalb sie Tauschpartner suche. Man solle ihr eine Liste der zu tauschenden Software schicken, sie würde dann ihre schicken und mitteilen, welche Spiele sie abzugeben hätte. Falls ein so Angeschriebener auf die Bitte um Software-Tausch der angeblichen Jugendlichen einging, wurde dieser bei entsprechender Beantwortung wegen Verstoßes gegen das Urheberrecht abgemahnt, gegebenenfalls auch angezeigt. Auch führten einige Fälle zu Hausdurchsuchungen. Von Kritikern wurde Gravenreuth vorgeworfen, dass er die Abgemahnten zu den Straftaten selbst aufgefordert habe; dieser Vorwurf wurde jedoch von den Gerichten nicht bestätigt. Auch folgte das Gericht nicht den Beklagtenanwälten, welche argumentierten, dass es nicht tatsächlich zum Raubkopieren gekommen war und dass Freiherr von Gravenreuth gar nicht wissen konnte, ob nicht erlaubterweise Originalspiele getauscht werden sollten.
Später tauchte sein Name immer wieder im Zusammenhang mit Abmahnungen auf, in denen er hauptsächlich Ansprüche aus dem Bereich des Markenrechts und des gewerblichen Rechtsschutzes durchsetzte. Die inhaltliche und formale Berechtigung war in einzelnen Fällen auch unter Juristen umstritten. Unter anderem galt dies für die Fälle der Marken „Rainbow“[11], „Triton“[11], „Ballermann“ und „Explorer“.[12] Durch diese Abmahnungen waren neben großen Firmen auch viele einzelne Personen und kleinere Firmen betroffen, die sich in Unkenntnis der eigenen Rechtsposition oft im Zweifel dafür entschieden, einen Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang zu vermeiden und die im Rahmen der Abmahnung erhobenen Forderungen zu begleichen.
SV3N schrieb:Völlig absurd, wenn man sich heute vorstellt, dass ein Anwalt zu Straftaten aufruft oder motiviert, nur um dann abmahnen zu können.