Der entscheidende Punkte ist gerade, dass es sich um einen Privatverkauf handeln muss. Das dürfte aber beim direkten Weiterverkauf von Grafikkarten eher fraglich sind.AtsmPrime schrieb:haben Privatverkäufer die Möglichkeit,
Einmal könnte man fragen, ob es sich bei Grafikkarten um "normale Gebrauchsgegenstände" handelt, denn ansonsten gilt es erst dann als Privatverkauf, wenn man die frühestens 12 Monate nach Erwerb (Spekulationsfrist) weiterverkauft.
Wo es aber schon eindeutiger wird sind u. A. diese beiden Kriterien:
- Das Anbieten von Neuware oder vielen gleichartigen Sachen
- Der gezielte Ankauf von Gegenständen für den Weiterverkauf (sog. Reselling)
Beides trifft meiner Meinung nach bei den Scalpern zu, denn es ist a) Neuware und b) die wurde einzig aus dem Grund gekauft, um sie direkt (gewinnbringend) Weiterzuverkaufen. Damit sind die Scalper rechtlich Reseller und es handelt sich folglich auch nicht mehr um einen Privatverkauf.
Dann kann nicht nur die gesetzliche Gewährleistung nicht mehr ausgeschlossen werden, sondern der Scalper müsste eigentlich auch ein Gewerbe anmelden. Dazu dann noch steuerrechtliche Unterschiede, denn eine Freibetrag von 600€ im Jahr gibt es nur bei Privatverkäufen, während für einen gewerblicher Händler generell alle Einnahmen steuerpflichtig sind.
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