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TestAMD Ryzen 7 5800X3D im Test: Effizienter Gaming-Spezialist
Hast du klar gemacht, dass du den (gesetzlich garantierten) Widerruf nutzen willst? Die 30-Tage Rückgabe sind ja was anderes / freiwilliges und den Fehler hätte ich gar nicht erst erwähnt.
Habe schon gehört, dass es super nervig ist das bei digital river einzuklagen, aber sie müssen halt. Lässt sich im Notfall einklagen. Müsste eigentlich mal eine Verbraucherschutzorganisation organisieren, dass denen auf die Finger gehauen wird.
Oh, du bist von selbst darauf gekommen, dass es kein Fall für die grundlose Rückgabe ist, sondern ein Fall für die RMA. Nur hast du scheinbar die Bedingungen des Shops nicht gelesen, sonst wüsstest du, dass die Rückgabe eben nur bei ungeöffneter Ware möglich ist. Also absolut kein Grund sich zu beschweren.
Vielleicht sollte man vorher die ToS lesen, bevor man woanders bestellt, aber lieber den Service einer anderen Plattform in Anspruch nehmen will.
Vielleicht läuft es nachher auf dem MSI Board, aber eines ist klar, für dieses dreiste Verhalten des Shops gibt's ne Schelte nachher auf Twitter. Ich habe bis zu 40.000 Views auf einen Tweet. Mal schauen, wie ihnen das schmeckt...
Ändert sich damit der ursprüngliche Vertragspartner? Nein.
Ganz genau lesen: denn die "aufgeführten Bedingungen [gelten] zusätzlich und ergänzend zu den oben genannten Bedingungen". Hier wird nichts ersetzt. Immer schön die geöffnete Ware und die vorherigen Bedingungen im Kopf behalten.
Des Weiteren: Er hat ganz klar keinen Rücktritt vom Vertrag ohne Angabe von Gründen gefordert, sondern wird richtigerweise, aufgrund von angeführten Mängeln an die RMA verwiesen.
Das geht aus der Antwortmail eindeutig hervor und wer weiß, was in der ersten Mail stand.
Auch in Bezug auf deutsche Händler: vermischt verdammt nochmal RMA und Rücktritt ohne Grund nicht! Gebt keine Gründe an, wenn es nicht sein muss, ihr dreht euch damit selbst einen Strick.
Dome87 schrieb:
War ja klar, dass die ganzen AMD-Jünger jetzt sogar das noch verteidigen (aber bei dem pöhsen Intel als erstes mit dem Finger darauf zeigen würden).
ToS sind einsehbar, Erfahrungen mit dem Dienstleister ebenfalls. Soll er halt bei Amazon kaufen, oder einfach mal die Augen aufmachen, mit wem er Verträge abschließt.
Zer0Strat schrieb:
Vielleicht läuft es nachher auf dem MSI Board[...]
Ändert sich damit der ursprüngliche Vertragspartner? Nein.
Ganz genau lesen: denn die "aufgeführten Bedingungen [gelten] zusätzlich und ergänzend zu den oben genannten Bedingungen". Hier wird nichts ersetzt. Immer schön die geöffnete Ware und die vorherigen Bedingungen im Kopf behalten.
Das ist falsch.
Wer in der EU Waren verkauft, muss sich auch an unsere Gesetze halten, egal wo auf der Welt er seinen Sitz hat.
Er hat auf einer deutschsprachigen Seite eingekauft und das Produkt wurde aus der EU versendet, er hat es nicht selbst importiert.
Und damit hat er auch das Widerrufsrecht, wie der Händler ja selbst erläutert (denn das auszuweisen, ist auch Pflicht).
Nirgendwo steht, dass für den Widerruf etwas ungeöffnet sein muss. Weil das auch nicht legal wäre
kann ja nur von mir selbst reden, aber weder der 5800x hatte die (erst über IF 1900), noch der 5800x3D bisher, beim 5800x3D hab ich nicht geschaut wie weit es noch ohne WHEA geht, also über 1900 hinaus
Die Zahl von auf Ebay gebraucht angebotenen 1000/2000/3000 Ryzen lassen vermuten daß sind nicht nur die immer gleichen 12 Hansel die sich hier streiten.
Egal wie oft es weiterverkauft wird, irgendwann landet es auf dem Schrott. Entweder wegen Defekt oder weil zu alt und schwach. Letzteres passiert natürlich später, wenn auf das Board ein 5950X raufpasst, als wenn schon beim 1800X Schluss ist.
Digital River betreut auch den Online-Shop für nVidia.
Dazu kommt, wer mal im Kundenservice gearbeitet hat weiß das vermutlich, wenn ein Kunde von Problemen berichtet, ist es eine RMA.
Man muss eine grundlosen Widerruf einfordern, ohne irgendwelche Problembeschreibungen, dann wird das auch normal durchgeführt.
Jeder Shop handhabt das ganze ein wenig anders.
Amazon ist grundsätzlich auf Kulanz und schnelle Lösung gepolt, andere Shops haben hierfür nicht die Möglichkeit.
Hier für einen Shop, der den Online-Verkauf für den Hersteller übernimmt, eine Schelte gegen den Hersteller austeilen zu wollen ist einfach Kindergarten.
Die Leute lernen halt nicht, wie man einen Widerruf einfordert. Dazu gehört keine Fehlerbeschreibung, denn damit wird eine RMA eingeleitet.
Ich hab sogar zweimal gewechselt.
Einmal mit dem 1600X von X370 auf X470 weil das X370 irgendwann Probleme gemacht hat, auf das X470 kam dann später ein 3700X und dann von X470 auf B550 weil ich PCIe 4.0 mit dem 5800X wollte.
Spätestens mit RDNA3 kann PCIe 3.0 nämlich eng werden, wenn AMD wieder mit den Lanes geizt weil "ist ja immerhin 5.0 da braucht man nicht so viele".
Ich hatte bei Mindfactory letztens was zurückgeschickt mit einer Fehlerbeschreibung, aber der klaren Aussage, dass ich mich auf mein 14-tägiges Widerrufsrecht beziehe. Gab keinerlei Probleme. Ich wollte nicht, dass die mangelhafte Ware so wieder in den Verkauf geht. Sollte diese Art von Transparenz nicht besser sein?
Ist mir komplett egal, solange geltendes Recht eingehalten wird.
aldaric schrieb:
Hier für einen Shop, der den Online-Verkauf für den Hersteller übernimmt, eine Schelte gegen den Hersteller austeilen zu wollen ist einfach Kindergarten.
In der Mail wurde aber auch nicht gesagt, dass es jetzt ein RMA Fall wäre, nur dass man die FAQs lesen soll, in denen dann vermutlich das gleiche steht, wie in der Mail.
Man hätte ja schreiben können, dass es nicht geht, weil es jetzt ein RMA Fall ist(was auch Quatsch ist weil man weiterhin auf das 14 Tage Rückgaberecht bestehen kann).
Die Begründung, dass es generell deswegen nicht geht, weil man die Verpackung geöffnet hat, ist doch trotzdem falsch.
Natürlich ist das grundsätzlich falsch, versuchen aber fast alle Online-Shops erstmal. Vor allem diejenigen, die hier zwar ihre Ware vertreiben, aber erstmal die geltenden Gesetze ignorieren möchten.
Wer wirklich die einfachste Abwicklung will, sollte bei Amazon ordern.