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Sammelthread Auto - Fragen zu Technik und Reparatur (1. Beitrag beachten)

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Wer unwissend ist wie ich ich habe gerade fuer den 1er ein Tuturial gefunden , bissl kraft muss man anwenden (dacht auch das ich sowas nicht machen will weil ich nix kaputt machen wollte) :D
https://www.youtube.com/watch?v=aVQpAJkcMCQ
 
MegaCayman schrieb:
mit Loctide rot reinkleben waere eine super idee das haelt wie sau weis ich ich Arbeite im Maschinenbau rot verwenden wird nicht gerne weil man den nicht rausbekommt.l
Raus haste den ja bekommen, wie man deinem letzen Post ansieht, aber wenn nicht mit Locktite für die Ewigkeit verkleben, wie willste den denn wieder fest bekommen? ODer ist der dir nur "leicht" runter gerutscht?

Commander Alex schrieb:
Hab mir einen Corsa C gekauft, in der Beschreibung und im Kaufvertrag stand das dieser ein ESP hat, hab mir gerade das Steuergerät angeschaut, es ist ein ABS. Der Verkäufer schließt natürlich alle Garantien und Wertminderungen bei Mängeln aus, aber wie sieht es aus wenn es ausdrücklich im Vertrag steht, das ein ESP vorhanden ist?

Ich bin kein Jurist, aber meiner Meinung nach könnte man arglistige Täuschung unterstellen, denn es wird etwas versprochen, das technisch gar nicht da ist. Und es wird ja auch so beworben.
Somit hättest du wohl das Recht vom Kaufvertrag zurückzutreten und der Verkäufer müsste alle Konsequenzen/Kosten tragen. Ich würde aber mal fast drauf tippen, dass der Haken bei ESP versehentlich in die Beschreibung gelangt ist.
Hast du mal mit dem Händler gesprochen? Wenn der kulant/nett ist, kann man das ja bestimmt über den Preis regeln. Wenn nicht, bleibt dir wohl nur der Weg zum Anwalt/Rechtsschutz.

Wenn ich das richtig habe, gibt es erst ab Corsa D das ESP.
 
Raus haste den ja bekommen, wie man deinem letzen Post ansieht, aber wenn nicht mit Locktite für die Ewigkeit verkleben, wie willste den denn wieder fest bekommen? ODer ist der dir nur "leicht" runter gerutscht?

werde mir einfach einen neuen bestellen da ich das AUto gebruacht gekauft habe und sich der knauf noch oben heben laesst also von der Stange abheben lesst und noch dazu drehen laesst.

Wer auch einen Sucht bin da auf einen kostenguenstigen gestossen

http://www.ebay.de/itm/Original-BMW-Schaltknauf-6-GANG-1er-E87-3er-E90-E91-X3-E83-25-11-7-529-088-/261525435706?clk_rvr_id=667816550181

wens vll interessiert und auch wie ich anfangs nur schweineteure gefunden hat... :D
 
@Scheitel
Gibt auch Corsa C mit ESP, aber nicht viele. War aber genau das Baujahr wo ab und zu mal eins verbaut war.
Verkäufer hat das mit ESP aber nicht aus versehen rein, er hat es noch extra bei der Probefahrt erzählt das er ESP hätte und doch super für Fahranfänger ist (Auto eigentlich für meine kleine Schwester).
Werde mal Morgen beim Verkäufer nach fragen, leider noch keine Zeit gehabt, da ich unterwegs war.
 
Hallo zusammen,

bei der Suche nach dem richtigen Öl für meinen Golf VII 1.6l TDI 77kW bin ich über die Frage gestolpert, ob mein Auto überhaupt einen Partikelfilter hat. Wenn ich es recht verstehe, benötigen Golf-Motoren ohne Partikelfilter das Motorenöl 5W40 und mit Partikelfilter das 5W30. Das 5W40 soll man dann NICHT einsetzen, da es dem Partikelfilter schadet.

Deshalb meine Fragen an euch:

1. Woher weiß ich, ob mein Auto einen Dieselrußpartikelfilter hat? Haben das alle Golf VII oder kann man das irgendwo in den Papieren nachlesen?

2. Ist das 5W30 das richtige Öl oder welches sollte ich nehmen?

3. Gibt es vom 5W30 verschiedene Varianten oder kann ich jedes beliebige Motorenöl mit dieser Bezeichnung nehmen?

4. Kann man auch das 5W40 einsetzen oder sollte ich davon Abstand nehmen?

Vielen Dank schonmal für eure Hilfe!
 
Servus.

1. Der 7er Golf wird, sofern in D zugelassen, einen DPF haben.
Explizit steht es nicht im Schein, nur indirekt über die PM-Stufe bzw. Schadstoffschlüssel.

2. Welche Viskosität und welche Spezifikation des Öls du nehmen sollst, steht im Serviceheft deines Fahrzeugs.

3. Ja, es gibt 5W30 die für Fz. mit DPF optimiert sind. Diese Öle sind u.a. ärmer an Schwefel und Asche. Darüber hinaus gibt es noch jene, die für einen Longlife-Wartungsintervall ausgelegt sind.

4. Siehe 2. Anbei, Viskosität ist nur eine Eigenschaft des Öls, auf welche du achten solltest.

Anbei, willst du beim 7er wirklich selber das Öl wechseln? Ich denke da an die Werksgarantie, die das Fz. ja noch haben sollte, einschließlich der möglichen Kulanz, die in der Anfangszeit nach Garantieablauf evtl. gewährt wird.


Grüße ~Shar~
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich fahre meinen Audi mit DPF mit diesem Öl: MOBIL 1 ESP FORMULA 5W-30, 5 Liter Kanister
Wichtig ist die VW Norm 507 00.

@Shar
Man kann auch Öl selbst zum Service mitbringen, anstatt pro Liter 25€ bei der Werkstatt zu zahlen.

Ob Longlife-Wartung oder nicht macht AFAIR keinen Unterschied bei dem Öl (immer 5W30 mit Norm 507 00).
 
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Servus.

Labtec schrieb:
Man kann auch Öl selbst zum Service mitbringen, anstatt pro Liter 25€ bei der Werkstatt zu zahlen.
Kann man, sofern die Werkstatt mitspielt (Entsorgungskosten für das Öl kommen dann ggf. noch dazu) und ändert nicht unbedingt etwas an der Aussage bzw. Problematik mit der Garantie.
Da kommt es maßgeblich darauf an, wie die Werkstatt darauf reagiert, denn einige notieren, daß auf Wunsch das Kundenöl verwendet wurde und dann sind wir möglicher Weise wieder an dem Punkt der angesprochenen Problematik.


Grüße ~Shar~
 
Wenn die Werkstatt nicht mitspielt, geht man zur nächsten.
Entsorgung ist auch kein Problem - da wo man 5L Öl kauft, kann man kostenlos auch wieder 5L Alt-Öl abgeben. Wissen die wenigsten und zahlen dafür ein Haufen Geld und die Werkstatt lacht sich krumm.

Was daran aber Auswirkungen auf Garantie / Kulanz haben soll ist mir schleierhaft - es wird ein bestimmtes Öl vorgeschrieben und das sollte man dann natürlich auch selbst mitbringen.
Deiner Ansicht nach müsste es ja auch zu Garantie-Problemen kommen, wenn ich außerplanmäßig zwischen den Wartungsintervallen Öl nachfülle, weil das nicht der "zertifizierte Werkstatt" macht sondern ich selber.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Vielen Dank... ich frage mich nur, warum das so kompliziert sein muss.

Shar schrieb:
Explizit steht es nicht im Schein, nur indirekt über die PM-Stufe bzw. Schadstoffschlüssel.

Hm... irgendwie steht da alles Mögliche. Nur nicht das von mir Gesuchte.

Shar schrieb:
2. Welche Viskosität und welche Spezifikation des Öls du nehmen sollst, steht im Serviceheft deines Fahrzeugs.

Das ist ja gerade das Problem. Im Serviceheft steht noch nichts drin, weil der Wagen zu neu ist. Und in der Bedienungsanleitung steht eben drin: wenn Sie einen Motor ohne RPF haben das, wenn mit dann das. Nur steht eben nirgends, ob ich einen solchen im Motor habe.

Shar schrieb:
4. Siehe 2. Anbei, Viskosität ist nur eine Eigenschaft des Öls, auf welche du achten solltest.

Ja, in der BDA stehen VW-Spezifikationen, denen das Öl entsprechen muss. Dass sind dann übersetzt 5W30 oder 5W40.

Shar schrieb:
Anbei, willst du beim 7er wirklich selber das Öl wechseln? Ich denke da an die Werksgarantie, die das Fz. ja noch haben sollte, einschließlich der möglichen Kulanz, die in der Anfangszeit nach Garantieablauf evtl. gewährt wird.

Wechseln will ich das Öl nicht, aber nachfüllen wäre doch ab und zu nicht schlecht!?
 
Beim Longlife-Service (den wirst du ja denke ich benützen) wäre es im übrigen sogar egal ob mit oder ohne DPF, weil bei beiden Öl mit der obengenannten Norm verwendet werden muss.
 
Servus.

@Deliberation:
Wenn dein Wagen in D zugelassen ist, kannst du zu 99,99% davon ausgehen, daß er einen DPF hat.
Im Serviceheft, weiter vorne, wo auch die Wartungsintervalle stehen, sollte auch dabei sein, was für ein Öl rein soll; aber wie gehabt, gehe davon aus, daß du ein DPF hast.
Frage am Rande, musst du allen Ernstes bei einem max. 1,5 Jahre alten Wagen wirklich Öl nachfüllen innerhalb der Wartungsintervalle?

@Labtec:
Yup, man kann die gleicher Menge wie gekauft und abgefüllt in dem Gebinde, welches man im Ladengeschäft bekommen hat, Altöl zurück geben. Aber auch hier muss die Werkstatt diese "Spielerei" erst einmal mitmachen.
Das mit der Garantie/Kulanz ist simpel. Kommt es zu einem entsprechenden Fall am Motor (und VW bzw. die VAG-Gruppe ist halt auch kein unbeschriebenes Blatt, was Motorschäden betrifft), hat die VAG-Gruppe einen "Grund" die Garantie oder Kulanz abzulehnen, wenn im Serviceheft und/oder im Kundenakt/Rechnung vermerkt wurde, daß kein originales Öl verwendet wurde.
Der Unterschied zum Nachfüllen ist der, daß man das eine in schriftlicher Form belegen kann und das andere (Nachfüllen) eben nicht, außer vielleicht die Dose liegt noch im Wagen.
Und, es ist auch nicht so, daß es genau solche Vorfällen nicht schon der Vergangenheit gegeben hat.


Grüße ~Shar~
 
Hallo zusammen!

Deliberation schrieb:
Ja, in der BDA stehen VW-Spezifikationen, denen das Öl entsprechen muss. Dass sind dann übersetzt 5W30 oder 5W40.
Da gibt's nichts zu 'übersetzen'!
Die Viskosität ist erst einmal ziemlich unabhängig von den Öldatenblättern. Nur die Angabe zweiterer auf den Produkten zählen. Punkt.
Dass diese manchmal eine Viskositätsklasse bedingen mag sein, ist aber nicht unbedingt notwendig.

@Shar:
MMn. ergibt sich keinen Grund für eine Werkstatt, Garantie oder Kulanz abzulehnen,
wenn ein Kunde sein Öl ungeöffnet und mit passender Spezifikation mitbringt - genau das macht ein 'Originalöl' ja aus.
Sollte die Werke wirklich einen Eintrag dazu in's Serviceheft machen wollen,
würde ich dort bescheinigen lassen, dass solches nach Herstellervorschrift (durch o.g. Merkmale überprüfbar) mitgegeben wurde,
evtl. noch den Typ vermerken lassen und das Ding ist gegessen.
Für die Rechnung gilt selbiges, dort gibt's einen entsprechenden Vermerk mit ziemlicher Sicherheit.

Grüße,
cb-leser
 
Zuletzt bearbeitet:
Sorry, aber das ist Quatsch. Hast du Quellen für die angeblichen Vorfällen dieser Art?

VW gibt für ihr Fahrzeug Garantie im Zusammenhang mit einer (von Ihnen selber vorgeschriebenen) bestimmten Öl-Norm.
Und was bitte soll "originales Öl" sein? Meinst du jede Werkstatt setzt das Öl des gleichen Herstellers ein?
Garantie ist zwar eine freiwillige Leistung des Herstellers, aber das muss sich trotzdem an gewisse Vorgaben halten.
Ähnliches Thema ist das die Garantie auch gegeben werden muss, wenn die Wartung bei freien Werkstätten durchgeführt worden sind.
 
Shar schrieb:
Wenn dein Wagen in D zugelassen ist, kannst du zu 99,99% davon ausgehen, daß er einen DPF hat.

Okay, danke!

Shar schrieb:
Im Serviceheft, weiter vorne, wo auch die Wartungsintervalle stehen, sollte auch dabei sein, was für ein Öl rein soll

Das liegt im Auto, da schaue ich nochmal rein. Beim ersten Durchsehen hatte ich jedoch noch nichts dazu gefunden. Vielleicht habe ich's auch einfach überlesen.

Shar schrieb:
musst du allen Ernstes bei einem max. 1,5 Jahre alten Wagen wirklich Öl nachfüllen innerhalb der Wartungsintervalle?

Bisher noch nicht. Mein alter Golf IV war schon ziemlich alt und benötigte recht oft Nachschub. Deshalb bin ich davon ausgegangen, dass der Neue auch Zusatzöl benötigt. Ist dem nicht so?

cb-leser schrieb:
Da gibt's nichts zu 'übersetzen'!
Die Viskosität ist erst einmal ziemlich unabhängig von den Öldatenblättern. Nur die Angabe zweiterer auf den Produkten zählen. Punkt.

Meine Güte, mein Gehirn muss von der Hitze ganz schlapp sein. Ich verstehe Deine Erläuterung überhaupt nicht.

Laut VW benötigt mein Golf mit Partikelfilter Motorenöl nach der Spezifikation "VW 507 00". Bei Castrol wäre das das Motorenöl mit der Bezeichnung "5W30". Das meinte ich mit "übersetzen". Was das nun mit "Öldatenblättern", "Viskosität" und "Angaben zweiterer (???) auf den Produkten" (welchen genau?) zu tun hat, verstehe ich aber nicht.
 
Servus.

@Deliberation: Ich würde jetzt mal nicht davon ausgehen, daß der maßgeblich Öl braucht. Kontrollieren würde ich natürlich dennoch immer mal wieder. Öl zum Nachfüllen würde ich aber nur bei Bedarf kaufen und in dem Fall würde ich zum 5W30 mit der entsprechenden Norm, wie von VW gefordert greifen; das Mobil1, welches Labtec hier verlinkt hatte, müsste (=VW-Norm vergleichen) passen oder eben auch das von dir gefundene Castrol, welches der VW-Spezifikation zu entsprechend scheint.


cb-leser schrieb:
MMn. ergibt sich keinen Grund für eine Werkstatt, Garantie oder Kulanz abzulehnen,
wenn ein Kunde sein Öl ungeöffnet und mit passender Spezifikation mitbringt - genau das macht ein 'Originalöl' ja aus. [ff.]
a, Deine Meinung in Ehre, aber es kommt letztendlich darauf an, welche Meinung dann der Hersteller und die Werkstatt zum Thema hat.
b, Und ja, wenn sie dir bestätigen, daß das Öl der geforderten Spezifikation entsprach, verringert es die mögliche Gefahr einer Ablehnung der Garantie. Wie es dann bei der Kulanz aussieht, sei wieder dahingestellt. Fakt ist jedoch, daß sich die Werkstätten kulanter zeigt, wenn man die Wartungen vollumfänglich bei der Kulanz gebenden Werkstatt hat machen lassen, schließlich übernehmen die auch teilweise einen Teil der Kosten in so einem Fall.


Labtec schrieb:
Sorry, aber das ist Quatsch. Hast du Quellen für die angeblichen Vorfällen dieser Art?
Dann ist es halt für dich Quatsch. Es kann jeder halten bzw. handhaben wie er will, sollte aber m.E. auch über die möglichen Hürden bescheid wissen, auch wenn du es für Quatsch hältst. An dem Punkt sei auch nochmal deutlich darauf hingewiesen, daß ich nicht sage, daß es auf jeden Fall so kommt, wie beschrieben, sondern lediglich, daß diese Möglichkeit/Gefahr besteht.
Zu deiner Forderung. Ich bin in dieser Branche beruflich tätig; entsprechend werde ich dir keine für dich befriedigende Quelle nennen können, zumal du meine Sichtweise zu dem Thema schon als Quatsch degradierst. Also sparen wir uns dies einfach.

Meinst du jede Werkstatt setzt das Öl des gleichen Herstellers ein?
Wie schon geschrieben, es kommt nicht darauf an, was letztendlich rein gekippt wird, sondern was im Fahrzeugakt steht. Entsprechend ist es nicht zielführend, nun darüber zu debattieren, wo eine Markenwerkstatt das Öl kauft.

Ähnliches Thema ist das die Garantie auch gegeben werden muss, wenn die Wartung bei freien Werkstätten durchgeführt worden sind.
Da, so glaube ich, irrst du dich. Das, auf was du dich mit dieser Aussage beziehst, ist jene Garantie, für die man Geld bezahlen muss; bezeichnet als z.B. Gebrauchtwagengarantie, aber auch, unter der Bedingung der Entgeltzahlung, fällt auch die sog. Anschlussgarantie hierunter. Diese "kostenpflichtige" Garantien sind auch daran erkennbar, daß diese Garantie von einem Drittanbieter kommt und man eine Versicherungspolice erhält.
Hier geht es aktuell jedoch um die freiwillige Herstellergarantie oder auch Werksgarantie genannt. Und nach meinem Kenntnisstand sieht die Rechtsprechung dahingeht nach wie vor so aus, daß die Werksgarantie nach wie vor fordern bzw. daran gebunden sein darf, daß das Fahrzeug bei der Markenwerkstatt gepflegt wurde.
Vergl. hierzu BGH, Urteil vom 12.12.2007 – VIII ZR 187/06, NJW 2008, 843 Rn. 17


Grüße ~Shar~
 
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Hey Shar!

Deine Meinung in Ehre, aber es kommt letztendlich darauf an, welche Meinung dann der Hersteller und die Werkstatt zum Thema hat.
Wieso sollte ein Hersteller eine negativ geprägte 'Meinung' bzgl. bei ihm angefragten Garantie-/Kulanzleistungen entwickeln, wenn nachweislich von ihm selbst freigegebenes Öl in's Fahrzeug gefüllt wurde?

Grüße,
cb-leser
 
Es kommt stark auf Marke und Werkstatt an. Seat stellt sich mit der Kulanz schon schnell quer, wenn du den Service nur in einer anderen Werkstatt lässt, selbst wenn es eine der VAG-Gruppe ist.
Mit selber mitgebrachtem Öl hatte ich bei VAG Fahrzeugen bisher gar keine Probleme. Beim Golf V GTI hatte ich auf Mobil1 0W-40 umgestellt mit Festintervall (erfüllt dann aber auch eine VW Norm) und hatte dann Probleme mit der Steuerkette (tritt bei der ersten Generation der 2.0 TFSI wohl mal auf). Die wurde von VW auf Kulanz getauscht (immerhin ca. 750€ insgesamt).

Dass bei VAG Fahrzeugen ständig Motorschäden auftreten würden, ist das übliche Wettern gegen den Konzern seitens Shar. Motorschäden kannst du bei so ziemlich jedem Fahrzeug haben, auch wenn ein Motor als robust gilt.
 
In welchen Intervallen wechselt ihr denn Öl? So wie es vorgeschrieben ist, oder auch schon mal früher/später?
 
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