Servus.
@Deliberation: Ich würde jetzt mal nicht davon ausgehen, daß der maßgeblich Öl braucht. Kontrollieren würde ich natürlich dennoch immer mal wieder. Öl zum Nachfüllen würde ich aber nur bei Bedarf kaufen und in dem Fall würde ich zum 5W30 mit der entsprechenden Norm, wie von VW gefordert greifen; das Mobil1, welches Labtec hier verlinkt hatte, müsste (=VW-Norm vergleichen) passen oder eben auch das von dir gefundene Castrol, welches der VW-Spezifikation zu entsprechend scheint.
cb-leser schrieb:
MMn. ergibt sich keinen Grund für eine Werkstatt, Garantie oder Kulanz abzulehnen,
wenn ein Kunde sein Öl ungeöffnet und mit passender Spezifikation mitbringt - genau das macht ein 'Originalöl' ja aus. [ff.]
a, Deine Meinung in Ehre, aber es kommt letztendlich darauf an, welche Meinung dann der Hersteller und die Werkstatt zum Thema hat.
b, Und ja, wenn sie dir bestätigen, daß das Öl der geforderten Spezifikation entsprach, verringert es die mögliche Gefahr einer Ablehnung der Garantie. Wie es dann bei der Kulanz aussieht, sei wieder dahingestellt. Fakt ist jedoch, daß sich die Werkstätten kulanter zeigt, wenn man die Wartungen vollumfänglich bei der Kulanz gebenden Werkstatt hat machen lassen, schließlich übernehmen die auch teilweise einen Teil der Kosten in so einem Fall.
Labtec schrieb:
Sorry, aber das ist Quatsch. Hast du Quellen für die angeblichen Vorfällen dieser Art?
Dann ist es halt für dich Quatsch. Es kann jeder halten bzw. handhaben wie er will, sollte aber m.E. auch über die möglichen Hürden bescheid wissen, auch wenn du es für Quatsch hältst. An dem Punkt sei auch nochmal deutlich darauf hingewiesen, daß ich nicht sage, daß es auf jeden Fall so kommt, wie beschrieben, sondern lediglich, daß diese Möglichkeit/Gefahr besteht.
Zu deiner Forderung. Ich bin in dieser Branche beruflich tätig; entsprechend werde ich dir keine für dich befriedigende Quelle nennen können, zumal du meine Sichtweise zu dem Thema schon als Quatsch degradierst. Also sparen wir uns dies einfach.
Meinst du jede Werkstatt setzt das Öl des gleichen Herstellers ein?
Wie schon geschrieben, es kommt nicht darauf an, was letztendlich rein gekippt wird, sondern was im Fahrzeugakt steht. Entsprechend ist es nicht zielführend, nun darüber zu debattieren, wo eine Markenwerkstatt das Öl kauft.
Ähnliches Thema ist das die Garantie auch gegeben werden muss, wenn die Wartung bei freien Werkstätten durchgeführt worden sind.
Da, so glaube ich, irrst du dich. Das, auf was du dich mit dieser Aussage beziehst, ist jene Garantie, für die man Geld bezahlen muss; bezeichnet als z.B. Gebrauchtwagengarantie, aber auch, unter der Bedingung der Entgeltzahlung, fällt auch die sog. Anschlussgarantie hierunter. Diese "kostenpflichtige" Garantien sind auch daran erkennbar, daß diese Garantie von einem Drittanbieter kommt und man eine Versicherungspolice erhält.
Hier geht es aktuell jedoch um die freiwillige Herstellergarantie oder auch Werksgarantie genannt. Und nach meinem Kenntnisstand sieht die Rechtsprechung dahingeht nach wie vor so aus, daß die Werksgarantie nach wie vor fordern bzw. daran gebunden sein darf, daß das Fahrzeug bei der Markenwerkstatt gepflegt wurde.
Vergl. hierzu BGH, Urteil vom 12.12.2007 – VIII ZR 187/06, NJW 2008, 843 Rn. 17
Grüße ~Shar~